Bürgerinformation zum Them Wespen, Hornissen & Co.
Die landläufige noch verbreitete Meinung, "beseitigt die Feuerwehr", triff wegen gesetzlicher Änderung schon seit lange Zeit nicht mehr zu.
Der Feuerwehr ist es im Reglefall nicht gestattet, die Nester dieser Insekten zu entfernen.
Diese Insekten stehen unter Naturschutz und teilweise auch Artenschutz. Somit kommt eine grundsätzliche Entfernung der Nester nicht in Frage.
Bei Probleme wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an die Naturschutzbehörde im Landratsamt Landsber Tel.-Nr. 08191 / 129-320.
Sollte eine Entfernung befürwortet werden, nutzen Sie den Service eines zertifizierten Insketenbekämpfers. Damit sind sie persönlich rechtlich auf der sicheren Seite
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