Rauchwarnmelderpflicht

Seit Januar 2013 besteht in Bayern die Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern bei neu errichteten Wohnungen.

Bis Ende 2017 müssen nun auch bestehende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden.

In diesem Zusammenhang tauchen nun mehrere Fragen auf und es zeigen sich auch Irrtümer.

Nur einige Beispiele:

- gilt doch nur für vermietete Wohnungen, nicht für den Eigenbedarf, oder ???

- wieviele und wo muss ich diese Geräte installieren?

- wer übernimmt die Wartung bei Mietwohnungen?

- wer prüft die Geräte?

- welche sind gute Geräte?

- usw.

Zur Frage nach guten Geräten müssen wir uns als Feuerwehr wettbewerbsneutral verhalten, aber die nachfolgend empfohlene Broschüre nennt die relevanten DIN/EN-Normen, denen ein Rauchwarnmelder entsprechen muss.

Zur gesamten Thematik gibt es eine Broschüre des Bayerischen Staatsministerums des Inneren, für Bau und Verkehr, welche Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht für die Standardfälle sehr umfassend beantwortet.

Der Link zur Broschüre des Bayerischen Staatsministerums des Inneren, für Bau und Verkehr.
"Rauchmelderpflcht - Frage und Antworten"

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